Ratgeber Rechte nach dem Unfall

Nach einem fremd­ver­schul­deten Unfall bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet

Kaum ist der Unfall gemeldet, kündigt die gegnerische Versicherung einen eigenen Prüfer an. Das klingt nach Service, ist aber vor allem eine Frage der Interessen. Sie dürfen selbst wählen.Von Uwe Neft·2. August 2026·6 Minuten Lesezeit
Kfz-Gutachter mit Klemmbrett dokumentiert einen Streifschaden am weißen Fahrzeug
Das Wichtigste in KürzeAls Geschädigter eines fremdverschuldeten Unfalls wählen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst aus.Der Prüfer der Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers, nicht in Ihrem Auftrag.Der Anruf der gegnerischen Versicherung kommt oft binnen Stunden und ist kein Zufall.Ein eigenes Gutachten dokumentiert auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.

Es ist ein bekanntes Muster. Der Unfall ist wenige Stunden her, da klingelt das Telefon. Am Apparat ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sehr freundlich, sehr hilfsbereit. Man wolle die Sache unkompliziert regeln, ein Partnerbetrieb sei bereits informiert, ein Prüfer könne morgen vorbeikommen.

Das Angebot ist echt gemeint, aber es dient nicht in erster Linie Ihnen. Wer die Rollen kennt, versteht sofort, warum die Entscheidung über den Gutachter bei Ihnen bleiben sollte.

Zwei Beteiligte mit unterschiedlichen Aufgaben

Der Prüfer, den eine Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Seine Aufgabe ist es, den Schaden festzustellen und die Zahlung des Versicherers zu bemessen. Das macht ihn nicht unseriös, aber es macht ihn zum Vertreter der Gegenseite. Jede Position, die er nicht aufnimmt, ist eine Position, die Sie später begründen müssen.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeitet dagegen in Ihrem Auftrag. Er nimmt den Zustand vollständig auf, dokumentiert auch das, was auf den ersten Blick nicht auffällt, und beziffert Positionen, die für Sie bares Geld bedeuten. Sein Gutachten ist Ihr Nachweis, nicht der Rechenweg des Versicherers.

Warum der Anruf so schnell kommt

Je früher ein Versicherer den Umfang eines Schadens festlegt, desto planbarer wird die Regulierung für ihn. Deshalb ist der frühe Anruf Routine. Sie müssen darauf nicht sofort antworten. Es ist völlig in Ordnung, den Schaden zunächst nur zu melden und die Frage nach der Begutachtung offen zu lassen, bis Sie mit einem eigenen Sachverständigen gesprochen haben.

Schaden melden ist Pflicht, einem bestimmten Prüfer zustimmen ist es nicht.Keine Zusagen am Telefon zu Beträgen, Werkstätten oder Terminen.Eigenen Sachverständigen beauftragen, bevor der Prüfer kommt.Reparatur zurückstellen, bis das Fahrzeug begutachtet ist.Alles schriftlich festhalten, auch Namen und Uhrzeit der Anrufe.

Ein weiterer Unterschied liegt im Umfang der Aufnahme. Ein Prüfer, der viele Termine an einem Tag abarbeitet, konzentriert sich naturgemäß auf das Sichtbare. Ein Sachverständiger, der in Ihrem Auftrag unterwegs ist, nimmt sich die Zeit, angrenzende Bauteile zu prüfen und Folgeschäden zu erfassen, die erst bei genauerem Hinsehen auffallen. Gerade hinter Stoßfängern und in Radhäusern entscheidet sich, ob eine Position im Gutachten steht oder nicht.

Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen, sondern eine Frage des Auftrags. Wer nach Positionen sucht, die erstattet werden müssen, findet andere Dinge als jemand, der eine Zahlung bemisst. Beide arbeiten korrekt, nur eben mit unterschiedlicher Blickrichtung. Für Sie als Geschädigten ist entscheidend, wessen Blickrichtung am Ende im Dokument steht, das der Regulierung zugrunde liegt.

Wer die Kosten des eigenen Gutachtens trägt

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten der Begutachtung zum Schaden. Sie werden deshalb in aller Regel von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. Der Geschädigte soll durch den Unfall wirtschaftlich nicht schlechter dastehen als vorher, und dazu gehört, den Umfang des Schadens fachlich feststellen lassen zu dürfen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder über die eigene Kaskoversicherung abrechnen. Dann gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, und der Versicherer steuert die Begutachtung häufig selbst. Auch hier lohnt sich eine kurze Rückfrage, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

PraxistippSagen Sie am Telefon freundlich, dass Sie den Schaden bereits einem eigenen Sachverständigen übergeben haben und das Gutachten nachreichen. Damit ist das Thema erledigt, ohne dass eine Diskussion entsteht.

Bei ungeklärter Schuldfrage genau hinsehen

Steht noch nicht fest, wer den Unfall verursacht hat, oder droht eine Teilschuld, wird die Dokumentation besonders wichtig. Ein Gutachten, das Schadenbild und Anstoßrichtung sauber festhält, ist dann mehr als eine Kostenaufstellung. Es ist ein Beleg dafür, wie sich der Zusammenstoß zugetragen hat, und genau darüber wird im Zweifel gestritten.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Beauftragung. Erteilen Sie den Auftrag, bevor der Prüfer der Versicherung das Fahrzeug gesehen hat, entstehen keine widersprüchlichen Feststellungen, über die später diskutiert wird. Kommen zwei Aufnahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen, verlängert das die Regulierung erfahrungsgemäß um Wochen und kostet am Ende beide Seiten Zeit.

Ebenfalls sinnvoll ist eine kurze schriftliche Notiz darüber, wann Sie welchen Anruf erhalten haben und was besprochen wurde. Solche Aufzeichnungen wirken im ersten Moment übertrieben, sind aber hilfreich, wenn später Aussagen im Raum stehen, an die sich niemand mehr genau erinnert. Ein Satz im Kalender genügt dafür völlig.

Was ein eigenes Gutachten Ihnen konkret bringt

Ein vollständiges Gutachten enthält weit mehr als die Reparaturkosten. Es beziffert den Wiederbeschaffungswert, den Restwert im beschädigten Zustand, die voraussichtliche Reparaturdauer und den merkantilen Minderwert, also den Wertverlust, der einem Fahrzeug nach einem Unfall anhaftet. Jede dieser Angaben kann bares Geld bedeuten.

Dazu kommt die Reparaturdauer, aus der sich der Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen ableitet. Fehlt diese Angabe, wird über die Dauer diskutiert. Steht sie im Gutachten, ist sie belegt.

Wer den Schaden von der Gegenseite bemessen lässt, überlässt der Gegenseite die Höhe der eigenen Ansprüche.

Vertrauen ist gut, Unabhängigkeit ist belastbarer

Es geht nicht darum, jedem Prüfer zu misstrauen. Es geht um eine einfache Regel aus dem Alltag. Wer eine Rechnung bezahlen soll, ist selten die richtige Person, um ihre Höhe festzulegen. Ein unabhängiger Sachverständiger hat kein Interesse an einem bestimmten Ergebnis, sondern an einem sauber belegten Zustand.

Für Geschädigte kommt ein praktischer Vorteil hinzu. Ein vollständiges Gutachten liegt in einem einzigen Dokument vor und lässt sich an Versicherung, Werkstatt und Rechtsanwalt weiterreichen, ohne dass jeder Beteiligte eigene Rückfragen stellt. Das spart Wege, verhindert Missverständnisse und beschleunigt die Regulierung spürbar.

Auch für die Werkstatt ist das Gutachten die bessere Grundlage. Sie sieht darin nicht nur die kalkulierten Positionen, sondern auch die Fotodokumentation und die Einschätzung zu möglichen verdeckten Schäden. Damit sinkt das Risiko, dass bei der Demontage Überraschungen auftauchen, die mit niemandem abgestimmt sind und den Termin platzen lassen.

So beauftragen Sie einen Sachverständigen

Rufen Sie kurz an und schildern Sie, was passiert ist. Wichtig sind der Hergang in wenigen Sätzen, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist und ob die Schuldfrage geklärt scheint. Daraus ergibt sich meist schon, wie dringend die Besichtigung ist und wo sie stattfinden sollte.

Die Besichtigung ist an unterschiedlichen Orten möglich, in der Werkstatt, am Standort des Fahrzeugs oder im Büro des Sachverständigen. Halten Sie Fahrzeugschein, Kennzeichen des Gegners und die Schadennummer bereit, sofern die Versicherung sie schon vergeben hat. Alles Weitere klärt sich vor Ort.

Häufige Fragen zum Thema Rechte nach dem Unfall

Muss ich den Prüfer der gegnerischen Versicherung zulassen?Bei einem fremdverschuldeten Unfall sind Sie nicht verpflichtet, den vom Versicherer vorgeschlagenen Prüfer zu beauftragen. Sie dürfen einen eigenen Kfz-Sachverständigen wählen und das Gutachten anschließend einreichen.
Was sage ich am Telefon, wenn die Versicherung einen Termin vorschlägt?Melden Sie den Schaden, machen Sie aber keine Zusagen zu Terminen, Werkstätten oder Beträgen. Der Hinweis, dass ein eigener Sachverständiger bereits eingeschaltet ist, beendet die Diskussion in aller Regel.
Bleibe ich auf den Gutachterkosten sitzen, wenn eine Teilschuld herauskommt?Bei einer Mithaftung wird der Schaden anteilig reguliert, und das betrifft auch die Nebenkosten. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie die Schuldfrage bei Bedarf anwaltlich prüfen.
Kann ich einen Sachverständigen auch beauftragen, wenn ich selbst schuld bin?Ja, das ist möglich, etwa um den Umfang eines Kaskoschadens festzustellen oder eine Reparatur zu planen. Die Kostenfrage richtet sich dann nach Ihrem eigenen Versicherungsvertrag oder Sie tragen die Kosten selbst.
Kfz-Sachverständiger

Sprechen Sie über Ihren Schaden, bevor Sie entscheiden

Ein kurzes Telefonat klärt meist mehr als eine lange Recherche. Terminvereinbarung und Rückfragen gerne auch per E-Mail. Alle Wege zu uns finden Sie auch auf der Kontaktseite.Anrufen 09323 – 87 58 10E-Mail schreiben
Über den AutorUwe NeftUwe Neft ist Inhaber des Kfz-Sachverständigen-Büros Neft und erstellt Gutachten zu Unfall- und Haftpflichtschäden, Wertermittlungen sowie Bewertungen klassischer Fahrzeuge. Erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 09323 – 87 58 10 und mobil unter 01739 873089. Weitere Beiträge finden Sie im Ratgeber.