Drei Begriffe, die über Ihre Auszahlung entscheiden
Im Gutachten stehen Werte, die auf den ersten Blick ähnlich klingen. Tatsächlich entscheiden sie darüber, wie viel Sie bekommen und ob repariert oder abgerechnet wird.
Wer zum ersten Mal ein Schadengutachten in der Hand hält, stolpert über eine Reihe von Begriffen, die im Alltag nicht vorkommen. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand. Sie klingen technisch, sind aber schnell verstanden, wenn man sie einmal auseinandernimmt.
Und es lohnt sich, denn an diesen Zahlen hängt die gesamte Abrechnung. Sie bestimmen, ob repariert wird, ob ein Totalschaden vorliegt und welcher Betrag am Ende auf dem Konto landet.
Der Wiederbeschaffungswert als Ausgangspunkt
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen. Gleichwertig heißt vergleichbar in Modell, Ausstattung, Alter, Laufleistung und Zustand, und zwar am Markt in Ihrer Region bei einem seriösen Händler. Es geht nicht um den Neupreis und auch nicht um das, was ein Privatverkauf einbringen würde.
Für die Ermittlung wertet der Sachverständige aktuelle Angebote vergleichbarer Fahrzeuge aus und gleicht sie mit dem Zustand des beschädigten Fahrzeugs ab. Pflegezustand, Vorschäden, Ausstattungsmerkmale und Wartungshistorie fließen ein. Deshalb kann derselbe Fahrzeugtyp je nach Historie deutlich unterschiedliche Werte haben.
Warum der Zeitwert nicht dasselbe ist
Der oft genannte Zeitwert stammt aus der Versicherungssprache und meint eine rechnerische Größe. Der Wiederbeschaffungswert ist dagegen ein Marktwert, der sich an tatsächlichen Angeboten orientiert. Beide Zahlen können auseinanderliegen, und für die Schadenabrechnung ist der Wiederbeschaffungswert die maßgebliche Größe.
Wichtig ist außerdem, auf welchen Zeitpunkt sich der Wert bezieht. Maßgeblich ist der Markt unmittelbar vor dem Schadenereignis, nicht der Preis, den Sie beim Kauf gezahlt haben, und auch nicht der Wert nach einer späteren Marktbewegung. Deshalb wird im Gutachten immer der Stichtag genannt, auf den sich die Ermittlung bezieht.
Bei Fahrzeugen mit besonderer Ausstattung wird die Sache aufwendiger. Nachgerüstete Anhängerkupplungen, hochwertige Radsätze, Standheizungen oder besondere Lackierungen erhöhen den Wert, tauchen aber in keinem Standarddatensatz auf. Wer Belege dafür vorlegen kann, bekommt diese Positionen berücksichtigt. Ohne Nachweis fallen sie in der Bewertung regelmäßig unter den Tisch.
Der Restwert und wie er ermittelt wird
Der Restwert ist der Betrag, den das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand noch erzielt. Auch ein stark beschädigtes Auto hat einen Wert, sei es für Ersatzteile, für den Export oder für einen Betrieb, der die Instandsetzung selbst übernimmt. Diesen Wert ermittelt der Sachverständige, indem er den Ist-Zustand dokumentiert und den Markt für solche Fahrzeuge auswertet.
Wichtig ist, dass der Restwert nachvollziehbar hergeleitet wird. Er ist keine Schätzung aus dem Bauch heraus, sondern beruht auf konkreten Angeboten. Für Sie als Geschädigten ist er deshalb interessant, weil er unmittelbar von Ihrer Auszahlung abgezogen wird, falls Sie das Fahrzeug behalten.
Vorsicht bei Restwertangeboten aus dem Internet
Versicherer legen gelegentlich Angebote überregionaler Aufkäufer vor, die deutlich über dem regional erzielbaren Preis liegen. Ein höherer Restwert bedeutet eine niedrigere Auszahlung für Sie. Ob ein solches Angebot berücksichtigt werden muss, ist eine rechtliche Frage. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Sachverständigen und gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie handeln.
Der Restwert ist außerdem stark von der Art des Schadens abhängig. Ein Fahrzeug mit intakter Technik und beschädigter Karosserie erzielt einen anderen Preis als eines mit Motorschaden bei makellosem Blech. Auch die Frage, ob sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind, wirkt sich aus. Deshalb lässt sich der Restwert nicht aus einer Tabelle ableiten, sondern nur am konkreten Fahrzeug bestimmen.
Für Sie ist außerdem wichtig, wie lange ein Restwertangebot gilt. Die Preise für beschädigte Fahrzeuge bewegen sich, und ein Angebot aus dem Vormonat sagt über heute wenig aus. Wenn Sie verkaufen möchten, sollten Sie das in zeitlicher Nähe zur Ermittlung tun, damit Angebot und Bewertung zusammenpassen.
Der Wiederbeschaffungsaufwand als Rechengröße
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist schlicht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Er zeigt, welchen Betrag Sie tatsächlich aufwenden müssten, um wieder ein vergleichbares Fahrzeug zu fahren, wenn Sie das beschädigte verkaufen.
Diese Zahl ist der Maßstab für die Frage, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Liegen die Reparaturkosten darunter, wird üblicherweise repariert. Liegen sie darüber, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, und die Abrechnung läuft anders.
Wenn das Fahrzeug trotzdem repariert werden soll
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann eine Reparatur möglich sein, wenn Sie an dem Fahrzeug hängen und es weiter nutzen möchten. Die Rechtsprechung erlaubt das unter bestimmten Voraussetzungen und in einem begrenzten Rahmen oberhalb des Wiederbeschaffungswerts. Die Bedingungen sind streng, weshalb dieser Weg vorab besprochen werden sollte.
Die Grenze zwischen beiden Wegen ist im Übrigen keine reine Rechenfrage. Bei einem Fahrzeug, das Sie seit Jahren fahren und dessen Historie Sie kennen, kann die Instandsetzung auch dann sinnvoll sein, wenn ein Ersatzfahrzeug rechnerisch günstiger wäre. Ob und in welchem Rahmen das ersetzt wird, ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft und sollte vor der Beauftragung der Werkstatt geklärt werden.
Umgekehrt lohnt sich der Blick auf den Markt, bevor Sie an einem Fahrzeug festhalten. Manchmal steht ein vergleichbares Exemplar mit weniger Laufleistung zu einem Preis zur Verfügung, der die Entscheidung von selbst trifft. Auch diese Einordnung liefert das Gutachten, weil es das Marktumfeld ohnehin auswertet.
Beachten Sie außerdem, dass die Umsatzsteuer in dieser Rechnung eine eigene Rolle spielt. Der Wiederbeschaffungswert wird je nach Fahrzeug und Marktlage mit oder ohne ausgewiesene Steuer ermittelt, weil ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler anders angeboten wird als von privat. Das Gutachten weist diesen Punkt getrennt aus, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Für Sie wirkt sich das unmittelbar aus. Erstattet wird die Steuer nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler und weisen die Steuer nach, wird sie berücksichtigt. Bei einem Privatkauf ohne ausgewiesene Steuer entfällt dieser Anteil, auch wenn er im Wert enthalten war.
Was das für Ihre Abrechnung bedeutet
Wenn Sie die Werte kennen, verstehen Sie auch das Schreiben der Versicherung. Wird ein Betrag abgezogen, den Sie nicht einordnen können, ist es fast immer der Restwert. Wird eine Reparatur abgelehnt, liegt es fast immer daran, dass die Kosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen.
Lassen Sie sich die Herleitung im Gutachten zeigen, wenn Ihnen eine Zahl nicht plausibel erscheint. Ein sauber gearbeitetes Gutachten führt für jeden Wert die Grundlage mit auf, und ein kurzes Gespräch klärt Unstimmigkeiten meist schneller als ein langer Schriftwechsel mit dem Versicherer.
