Mobil bleiben, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht
Nach einem fremdverschuldeten Unfall müssen Sie nicht zu Fuß gehen. Es gibt zwei Wege, und welcher sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Sie tatsächlich fahren.
Das Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Arbeitsweg bleibt derselbe, die Kinder müssen trotzdem zum Sport. Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich sehr schnell die Frage, wie es in den nächsten Tagen weitergeht. Zwei Wege stehen offen, und beide haben ihre Berechtigung.
Welcher der bessere ist, hat wenig mit Prinzipien und viel mit dem eigenen Alltag zu tun. Wer täglich weite Strecken fährt, entscheidet anders als jemand, der das Auto nur am Wochenende braucht.
Die Nutzungsausfallentschädigung
Bei der Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, einen pauschalen Betrag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand anerkannter Tabellen bestimmt, die nach Modell und Alter gestaffelt sind. Sie mieten in diesem Fall kein Ersatzfahrzeug, sondern werden für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit entschädigt.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich hätten nutzen wollen und können. Wer im Urlaub ist oder ein Zweitfahrzeug in der Garage stehen hat, kann den Anspruch verlieren. Voraussetzung ist außerdem, dass ein Nutzungswille bestand, der sich im Zweifel belegen lassen muss.
Woher die Zahl der Tage kommt
Die Ausfalldauer ergibt sich aus dem Gutachten. Dort wird die voraussichtliche Reparaturdauer ausgewiesen, bei einem Totalschaden zusätzlich eine angemessene Zeit für die Ersatzbeschaffung. Fehlt diese Angabe, wird über die Dauer diskutiert, und Versicherer setzen sie erfahrungsgemäß eher knapp an.
Ein Vorteil dieser Lösung liegt in ihrer Einfachheit. Es gibt keinen Mietvertrag, keine Kaution, keine Diskussion über Tarife und keine Rückgabefrist. Sie erhalten einen Betrag und organisieren Ihre Mobilität so, wie es zu Ihrem Alltag passt, etwa mit einem Zweitfahrzeug in der Familie, mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr.
Nachteilig ist, dass der pauschale Tagessatz die tatsächlichen Kosten einer Anmietung selten vollständig abdeckt. Wer auf ein Fahrzeug angewiesen ist und ohnehin mieten müsste, fährt mit dem Mietwagen wirtschaftlich meist besser. Die Entscheidung sollte deshalb an Ihrem realen Bedarf ausgerichtet werden und nicht an der Frage, welcher Weg unkomplizierter klingt.
Der Mietwagen als Alternative
Brauchen Sie durchgehend ein Fahrzeug, ist der Mietwagen der praktischere Weg. Die Kosten gehören zum Schaden und werden bei einem fremdverschuldeten Unfall grundsätzlich ersetzt. Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung, denn erstattet wird das, was erforderlich und angemessen ist.
Angemessen heißt in der Praxis, dass die Fahrzeugklasse zum eigenen Fahrzeug passen sollte und der Preis marktüblich sein muss. Wer eine Klasse tiefer mietet, bekommt zusätzlich oft einen kleinen Ausgleich. Wer deutlich höher greift oder einen auffällig teuren Tarif wählt, riskiert Kürzungen.
Vorsicht bei Unfallersatztarifen
Einige Vermieter bieten besondere Tarife für Unfallgeschädigte an, die deutlich über dem normalen Preis liegen. Solche Tarife werden von Versicherern regelmäßig gekürzt, und die Differenz bleibt dann bei Ihnen hängen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach dem regulären Tarif und lassen Sie sich den Preis vor der Anmietung schriftlich bestätigen.
Achten Sie außerdem auf die Nebenkosten des Mietvertrags. Zusatzfahrer, Winterreifen, Zustellung und eine reduzierte Selbstbeteiligung erhöhen den Preis erheblich und werden nicht in jedem Fall vollständig erstattet. Sinnvoll ist eine Haftungsreduzierung dennoch, weil ein Schaden am Mietwagen sonst schnell teurer wird als die gesamte Ersparnis.
Prüfen Sie zudem die vereinbarte Kilometerbegrenzung. Wer täglich pendelt, überschreitet ein knappes Freikontingent in wenigen Tagen, und die Zusatzkilometer werden schnell zum größten Posten der Rechnung. Ein kurzer Blick in den Vertrag vor der Unterschrift erspart eine unangenehme Abschlussrechnung.
Welcher Weg für wen passt
Wenn Sie viel unterwegs sind und auf ein Fahrzeug angewiesen sind, führt am Mietwagen kaum ein Weg vorbei. Fahren Sie wenig, kann die Nutzungsausfallentschädigung wirtschaftlich günstiger sein, weil Sie den Betrag erhalten, ohne die Kosten und den Aufwand einer Anmietung zu haben.
Wichtig ist, dass Sie sich früh entscheiden und nicht mitten in der Reparaturzeit wechseln. Eine saubere, durchgehende Linie lässt sich gegenüber der Versicherung deutlich einfacher darstellen als eine Mischung aus beidem.
Reparatur zügig beauftragen
Der Anspruch besteht für die erforderliche Dauer, nicht für die tatsächlich verstrichene Zeit. Wer die Reparatur unnötig verzögert, riskiert Kürzungen. Beauftragen Sie die Werkstatt deshalb zeitnah, sobald das Gutachten vorliegt, und dokumentieren Sie, wann das Fahrzeug angenommen und zurückgegeben wurde.
Eine Rolle spielt außerdem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Steht ein Bauteil nicht kurzfristig zur Verfügung, verlängert sich die Reparaturzeit, ohne dass Sie oder die Werkstatt etwas dafür können. Lassen Sie sich eine solche Verzögerung schriftlich bestätigen, damit der zusätzliche Zeitraum gegenüber der Versicherung belegt ist.
Ähnliches gilt bei einem Totalschaden. Ein passendes Ersatzfahrzeug findet sich nicht an einem Nachmittag, besonders wenn Ausstattung und Zustand vergleichbar sein sollen. Der Anspruch besteht deshalb für eine angemessene Zeit der Ersatzbeschaffung, und diese Zeit sollte im Gutachten benannt sein, damit sie nicht zur Verhandlungssache wird.
Ein wirtschaftlicher Vergleich hilft bei der Entscheidung. Rechnen Sie den pauschalen Tagessatz gegen den Preis einer vergleichbaren Anmietung. Liegt der Mietpreis deutlich darüber und brauchen Sie das Fahrzeug ohnehin, ist die Anmietung der bessere Weg. Fahren Sie in dieser Zeit kaum, bleibt am Ende von der Entschädigung mehr übrig.
Denken Sie außerdem an Zwischenlösungen. Manche Werkstätten stellen für die Dauer der Reparatur ein Fahrzeug zur Verfügung. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen, und klären Sie, ob dafür Kosten entstehen. Wird ein Werkstattfahrzeug kostenfrei gestellt, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall für diesen Zeitraum.
So sichern Sie den Anspruch
Lassen Sie das Fahrzeug begutachten, bevor die Reparatur beginnt, und achten Sie darauf, dass die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten ausgewiesen ist. Diese Angabe ist die Grundlage für beide Wege und die häufigste Lücke, an der Ansprüche scheitern.
Sammeln Sie alle Belege, also Werkstattbestätigungen, Mietvertrag und Rechnungen. Und treffen Sie keine Absprachen über die Dauer, bevor die Zahlen aus dem Gutachten vorliegen. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt vorab, womit Sie rechnen können.
