Gut vorbereitet zum Termin und das Gutachten wird schneller fertig
Eine Begutachtung dauert selten lange. Was sie in die Länge zieht, sind fehlende Papiere und offene Fragen, die erst hinterher geklärt werden müssen.
Die Besichtigung eines beschädigten Fahrzeugs ist meist in überschaubarer Zeit erledigt. Die eigentliche Arbeit beginnt danach, wenn Werte ermittelt, Kalkulationen erstellt und Unterlagen ausgewertet werden. Genau hier entscheidet sich, wie schnell das Gutachten fertig wird.
Wer die passenden Papiere zum Termin mitbringt, verkürzt diese Phase erheblich. Und er sorgt dafür, dass keine Position übersehen wird, die den Wert des Fahrzeugs erhöht.
Die Fahrzeugpapiere als Grundlage
Der Fahrzeugschein enthält die Angaben, die für jede Bewertung unverzichtbar sind. Erstzulassung, Fahrzeugidentifikationsnummer, Motorisierung, zulässiges Gesamtgewicht und Halterdaten stehen dort. Ohne diese Daten lässt sich weder eine korrekte Kalkulation erstellen noch ein Wiederbeschaffungswert ermitteln.
Bringen Sie zusätzlich Ihren Personalausweis mit, weil die Identität des Auftraggebers festgehalten wird. Bei einem Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug ist es sinnvoll, den Vertrag oder zumindest die Vertragsnummer zur Hand zu haben, denn der Anspruch auf den Fahrzeugwert liegt in diesen Fällen häufig beim Vertragspartner.
Was bei fehlenden Papieren gilt
Sind die Papiere im Fahrzeug verblieben und dieses nicht zugänglich, ist eine Begutachtung trotzdem möglich. Die Daten lassen sich in vielen Fällen über die Fahrzeugidentifikationsnummer ermitteln. Der Weg ist aufwendiger, deshalb sollte er vorab kurz besprochen werden.
Nützlich ist außerdem der zweite Fahrzeugschlüssel, jedenfalls dann, wenn ein Totalschaden im Raum steht. Bei einem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs gehören beide Schlüssel dazu, und ein fehlender Schlüssel mindert den erzielbaren Restwert spürbar. Wer beides zusammen hat, vermeidet an dieser Stelle eine unnötige Diskussion.
Ebenfalls hilfreich sind Unterlagen zu bestehenden Garantien oder Anschlussgarantien. Sie können darüber entscheiden, in welchem Betrieb repariert werden sollte, damit Ansprüche erhalten bleiben. Gerade bei jüngeren Fahrzeugen führt eine Reparatur außerhalb des vorgesehenen Netzes gelegentlich zu Problemen, die sich mit einer Rückfrage vorher vermeiden lassen.
Angaben zum Schadenereignis
Der Sachverständige ordnet die Beschädigungen dem geschilderten Hergang zu. Dafür braucht er eine kurze, sachliche Beschreibung, wie es zu dem Zusammenstoß kam, aus welcher Richtung der Anstoß erfolgte und mit welcher ungefähren Geschwindigkeit die Fahrzeuge unterwegs waren.
Hilfreich sind außerdem die Fotos, die Sie an der Unfallstelle gemacht haben, sowie das polizeiliche Aktenzeichen, falls eine Aufnahme erfolgt ist. Je klarer diese Angaben sind, desto belastbarer ist die spätere Zuordnung der Schäden.
Nennen Sie außerdem alle Beteiligten, die etwas beobachtet haben, und geben Sie deren Kontaktdaten weiter, falls sie vorliegen. Auch die Angabe, ob die Polizei vor Ort war und ob ein Unfallbericht ausgefüllt wurde, gehört dazu. Diese Informationen ordnen den Fall ein und ersparen später mehrere Rückfragen.
Kilometerstand und Zustand
Der aktuelle Kilometerstand wird beim Termin abgelesen und dokumentiert. Er beeinflusst den Wert des Fahrzeugs unmittelbar. Ebenso wichtig ist der Zustand von Reifen, Innenraum und Lack, weil diese Punkte in die Bewertung einfließen. Eine Reinigung vor dem Termin schadet nicht, ist aber keine Voraussetzung.
Halten Sie auch fest, wer im Fahrzeug saß und ob jemand über Beschwerden geklagt hat. Personenschäden werden getrennt reguliert, aber der Zusammenhang mit dem Ereignis muss erkennbar bleiben. Eine kurze Notiz genügt und erspart später die Frage, ob eine Beschwerde tatsächlich aus diesem Unfall stammt.
Sinnvoll ist außerdem eine Angabe dazu, wie das Fahrzeug genutzt wird. Ein Fahrzeug, das täglich für den Weg zur Arbeit gebraucht wird, führt zu anderen Fragen als ein Zweitwagen, der überwiegend steht. Diese Information beeinflusst die Einschätzung zur Ausfallzeit und damit einen Anspruch, der sonst gern übersehen wird.
Vorschäden und Reparaturhistorie offenlegen
Ein früherer Schaden ist kein Makel, aber er muss bekannt sein. Der Sachverständige grenzt alte und neue Beschädigungen voneinander ab, und das gelingt nur, wenn er von den alten weiß. Wird ein Vorschaden erst später entdeckt, gerät die gesamte Regulierung ins Wanken.
Bringen Sie deshalb Rechnungen früherer Reparaturen mit, soweit vorhanden. Sie belegen, dass ein alter Schaden fachgerecht behoben wurde, und schützen davor, dass Positionen doppelt bewertet oder pauschal abgezogen werden.
Nachweise, die den Wert erhöhen
Serviceheft, Rechnungen über Wartungen und Belege über Sonderausstattung wirken sich unmittelbar auf den Wiederbeschaffungswert aus. Nachgerüstete Anhängerkupplungen, hochwertige Radsätze, Standheizungen oder Nachrüstlösungen sind bares Geld, tauchen aber in keinem Standarddatensatz auf. Ohne Beleg werden sie oft nicht berücksichtigt.
Falls Sie das Fahrzeug gebraucht gekauft haben und die Vorgeschichte nicht vollständig kennen, sagen Sie auch das offen. Ein Sachverständiger erkennt frühere Instandsetzungen ohnehin an Spaltmaßen, Lackaufbau und Verarbeitungsspuren. Der Hinweis, dass Ihnen dazu nichts bekannt ist, wirkt weit besser als eine Angabe, die sich am Fahrzeug nicht bestätigen lässt.
Wichtig ist dieser Punkt vor allem bei Beschädigungen in derselben Zone. Trifft ein neuer Schaden auf einen bereits reparierten Bereich, muss sauber getrennt werden, welcher Anteil zu welchem Ereignis gehört. Ohne diese Abgrenzung wird der Versicherer pauschal kürzen, und dann fehlt Ihnen die Grundlage, um zu widersprechen.
Legen Sie außerdem Unterlagen zu Nachrüstungen bereit. Anhängerkupplung, Standheizung, hochwertige Audioanlage, Sonderräder oder eine Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen den Wert eines Fahrzeugs spürbar, sind aber in keinem Standarddatensatz enthalten. Ohne Rechnung oder Einbaubestätigung fallen sie bei der Bewertung regelmäßig unter den Tisch.
Dasselbe gilt für größere Instandsetzungen kurz vor dem Schadenereignis. Ein neuer Satz Reifen, eine erneuerte Kupplung oder eine kürzlich durchgeführte Zahnriemenwartung sind wertbildend. Wer die Belege dafür vorlegt, bekommt einen realistischeren Wert, als ihn eine reine Betrachtung von Alter und Laufleistung ergeben würde.
Praktisch bewährt hat sich eine einfache Mappe, in der Sie alle Papiere zum Fahrzeug sammeln. Beim Gutachtentermin, beim Verkauf und bei jeder Werkstattfrage haben Sie damit alles beisammen. Der Aufwand dafür ist gering, und er zahlt sich in jeder dieser Situationen aus.
Ort und Ablauf des Termins
Die Besichtigung kann in der Werkstatt, am Standort des Fahrzeugs oder beim Sachverständigen stattfinden. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, wird der Termin dort vereinbart, wo es steht. Wichtig ist, dass das Fahrzeug zugänglich ist und bei Tageslicht oder guter Ausleuchtung begutachtet werden kann.
Planen Sie etwas Zeit ein und halten Sie die Unterlagen griffbereit. Offene Punkte lassen sich am Fahrzeug in wenigen Minuten klären, per Telefon oder E-Mail dauert dasselbe deutlich länger. Wer alles beisammen hat, bekommt sein Gutachten spürbar schneller.
